Seit über 40 Jahren
Ihre Kanzlei mitten in Bochum
„Als unsere Kanzlei vor mehr als 40 Jahren in Bochum gegründet wurde, gab es noch kein Internet. Schon damals war es wichtig, jemanden an seiner Seite zu haben, der im Rechtsdschungel hilft. Daran hat sich auch in der Zeit des Internets nichts geändert: Wenn es ernst wird, kann das Internet eine auf Ihre Situation passende, fundierte rechtliche Beratung und Betreuung, besonders im gerichtlichen Verfahren, nicht ersetzen.“
Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge · Huestraße 5 · 44787 Bochum
Direkt zum Anliegen
Worum geht es bei Ihnen?
Die meisten Menschen suchen nicht nach einem Rechtsgebiet, sondern nach ihrer Situation. Hier eine Auswahl häufiger Anliegen; die vollständige Liste aller Rechtsgebiete steht direkt darunter.
Unsere Schwerpunkte
Rechtsgebiete im Überblick
Sie suchen einen Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Notar in Bochum, der Sie gerichtlich oder vorgerichtlich vertritt? Die Kanzlei Ansorge & Ansorge verfügt über langjährige Erfahrung in allen Rechtsgebieten.
Notariat
Für Angelegenheiten des Notars und Beurkundungen steht Ihnen Notar Wolf Ansorge zur Verfügung, vom Immobilienkauf über Testament und Erbvertrag bis zur GmbH-Gründung.
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beraten Sie Rechtsanwalt Heinz und Wolf Ansorge.
Baurecht
Für das Rechtsgebiet Baurecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Heinz und Wolf Ansorge zur Verfügung.
Steuerrecht
Für das Steuerrecht steht Ihnen Heinz Ansorge als Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.
Strafrecht
Für das Rechtsgebiet Strafrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Heinz und Wolf Ansorge zur Verfügung.
Für das Rechtsgebiet Zivilrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Heinz und Wolf Ansorge zur Verfügung, mit zahlreichen Teilgebieten.
Was danach passiert
Von Ihrer Anfrage bis zum Termin
Viele zögern mit dem ersten Anruf, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt. Deshalb hier der Ablauf, bevor Sie zum Hörer greifen.
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Schritt 1
Sie melden sich
Telefonisch unter 0234 / 68 766 -0, per E-Mail oder über die Online-Formulare. Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: worum es geht, wer beteiligt ist und ob eine Frist läuft. Unterlagen können Sie später nachreichen.
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Schritt 2
Wir melden uns zurück
In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Am Wochenende dauert es entsprechend länger. Läuft eine kurze Frist, etwa die drei Wochen nach einer Kündigung, sagen Sie das bitte gleich zu Beginn, dann behandeln wir es vorrangig.
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Schritt 3
Erstgespräch
Im Gespräch klären wir, wie Ihre Lage rechtlich einzuordnen ist, welche Wege offenstehen und was diese jeweils bedeuten. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn sie nicht in Ihrem Sinne ausfällt.
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Schritt 4
Kosten
Fragen Sie nach den Kosten, wenn Sie es wissen möchten; scheuen Sie sich nicht davor. Für die Erstberatung gegenüber Verbrauchern ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann auf Wunsch eine Deckungsanfrage gestellt werden. Bei notariellen Angelegenheiten sind die Gebühren bundeseinheitlich vorgegeben und lassen sich mit unserem Rechner vorab überschlagen.
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Schritt 5
Bearbeitung
Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit, ob außergerichtliche Verhandlung, Vertretung vor Gericht oder der Entwurf einer Urkunde. Sie erfahren, wer Ihr Ansprechpartner ist und mit welchen Zeiträumen zu rechnen ist.
Kostenlose Online-Rechner
Erste Orientierung, direkt im Browser
Verschaffen Sie sich vorab einen Überblick. Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet, ohne Speicherung, ohne Tracking.
Notarkosten-Rechner
Immobilienkauf, Testament & Erbschein, GmbH-Gründung oder Schenkung: Berechnen Sie die voraussichtlichen Notargebühren nach GNotKG, bundesweit einheitlich bei jedem Notar.
Kündigungsschutz & Abfindung
Kündigung erhalten? Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall Kündigungsschutz greift, und ermitteln Sie eine realistische Abfindungsspanne.
Zahlen und Fakten
Zulassungen, Aufsicht und Absicherung
Wer eine Kanzlei beauftragt, sollte wissen, mit wem er es zu tun hat und wer die Aufsicht führt. Deshalb hier die belegbaren Angaben auf einen Blick.
Rechtsanwälte
Heinz Ansorge
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Notar a. D.
Wolf Ansorge
Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Bochum
Aufsicht Anwaltschaft
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm. Beide Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Kammer.
Aufsicht Notariat
Präsident des Landgerichts Bochum
Zuständige Notarkammer ist die Westfälische Notarkammer in Hamm. Für das Notaramt gelten eigene, strengere Berufsregeln.
Ihr Vertragspartner
Ansorge & Ansorge GbR
Das Mandat kommt mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zustande, vertretungsberechtigt sind Heinz Ansorge und Wolf Ansorge. Eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO besteht; die Einzelheiten stehen im Impressum.
Vollständige Pflichtangaben, Kammeranschriften und der räumliche Geltungsbereich der Versicherung stehen im Impressum. Zu den beiden Anwälten: Heinz Ansorge und Wolf Ansorge.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind für Sie da
Gut zu wissen
Wie wir als Kanzlei in Bochum für Sie arbeiten
Seit mehr als vier Jahrzehnten begleiten wir Mandantinnen und Mandanten aus Bochum und dem Ruhrgebiet durch ihre rechtlichen Anliegen. Unser Anspruch ist eine Beratung, die Ihre Situation wirklich erfasst, Ihnen Aussichten, Risiken und Kosten verständlich erklärt und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen festlegt.
Wo es möglich und sinnvoll ist, suchen wir eine zügige außergerichtliche Lösung, etwa durch Verhandlung oder einen Vergleich. Lässt sich Ihr Recht nur vor Gericht durchsetzen, vertreten wir Sie dort konsequent. Als Kanzlei mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Notar decken wir ein breites Spektrum ab, von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden Sie weiter oben sowie auf unseren einzelnen Themenseiten. Notarielle Beurkundungen nimmt Notar Wolf Ansorge vor.
Standort Bochum
In der Innenstadt, vor den Gerichten der Region
Die Kanzlei liegt in der Huestraße 5, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Vertreten werden Mandanten aus Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet.
Gerichte, vor denen wir auftreten
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit regelmäßig vor den Amtsgerichten Bochum, Herne, Herne-Wanne, Witten, Recklinghausen, Dortmund, Hattingen, Gelsenkirchen, Essen und Hagen sowie den Landgerichten Bochum, Dortmund, Essen und Hagen. In Arbeitssachen vor den Arbeitsgerichten der Region, in Verwaltungssachen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und in Steuersachen vor dem Finanzgericht Münster.
Anreise mit Bus und Bahn
Nächster Haltepunkt ist der Bochumer Hauptbahnhof mit Regional- und Fernverkehr, Stadtbahn und zahlreichen Buslinien. Von dort sind es wenige Minuten zu Fuß in die Huestraße. Für Mandanten aus Herne, Witten, Hattingen oder Dortmund ist das meist der bequemere Weg.
Parken in der Nähe
In fußläufiger Entfernung liegen das P7 Kurt-Schumacher-Platz am Südring 1 direkt am Hauptbahnhof, das Parkhaus Bochumer Fenster in der Massenbergstraße 15 bis 17 und das P2 Dr.-Ruer-Platz in der Luisenstraße 9. An Markt- und Veranstaltungstagen sollten Sie etwas Zeit einplanen.
Zugang
Vor dem Aufzug liegen einige Stufen, ein vollständig barrierefreier Zugang besteht daher nicht. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung bitte Bescheid, wenn Stufen ein Hindernis sind. Notarielle Beurkundungen können auch außerhalb der Geschäftsstelle stattfinden, etwa zu Hause oder im Krankenhaus.
Häufige Fragen
FAQ – Schnelle Antworten
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Sekretariat unter 0234 / 68 766 -0. Die Vergabe kurzfristiger Termine gehört zum Selbstverständnis der Kanzlei.
Huestraße 5, 44787 Bochum, nur wenige Gehminuten vom Bochumer Hauptbahnhof entfernt und damit gut mit Bahn, Bus und Auto erreichbar.
Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Strafrecht und Zivilrecht, mit zahlreichen Teilgebieten wie Erbrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Daneben steht Notar Wolf Ansorge für Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Für eine erste Beratung gegenüber Verbrauchern ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt und beträgt höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Was in Ihrem Fall anfällt, besprechen wir vor der Beauftragung mit Ihnen.
Das hängt vom Rechtsgebiet, vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und von vereinbarten Wartezeiten ab. Auf Wunsch holen wir die Deckungszusage vor der Beauftragung bei Ihrem Versicherer ein. Beachten Sie: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Ja. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind wir regelmäßig vor den Amtsgerichten Bochum, Herne, Herne-Wanne, Witten, Recklinghausen, Dortmund, Hattingen, Gelsenkirchen, Essen und Hagen tätig sowie vor den Landgerichten Bochum, Dortmund, Essen und Hagen, deren Berufungsinstanz das Oberlandesgericht Hamm ist. Auch vor den benachbarten Landgerichten Düsseldorf und Wuppertal und dem für sie zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf treten wir auf. Für Wattenscheid ist das Amtsgericht Bochum zuständig, ein eigenes Gericht gibt es dort nicht.
Hinzu kommen die besonderen Gerichtsbarkeiten: die Arbeitsgerichte Bochum, Herne, Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen mit dem Landesarbeitsgericht Hamm als Berufungsinstanz sowie die Arbeitsgerichte Essen, Düsseldorf und Wuppertal mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, für Bochum das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und in Steuersachen das Finanzgericht Münster. Mandate außerhalb dieser Region übernehmen wir im Einzelfall nach vorheriger Absprache. In Zivilsachen beim Bundesgerichtshof dürfen nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ohnehin nur eigens dort zugelassene Rechtsanwälte auftreten, mit denen wir in solchen Fällen zusammenarbeiten.
Der Rechtsanwalt vertritt eine Seite. Er berät parteiisch, verhandelt für Sie und führt Ihren Prozess. Der Notar dagegen ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und gerade nicht Vertreter einer Partei. Er beurkundet, belehrt alle Beteiligten gleichermaßen und muss dabei unparteiisch bleiben.
Praktisch heißt das: Wer im Streit ist, braucht einen Anwalt. Wer einen Vertrag schließen will, für den das Gesetz die notarielle Form verlangt, etwa beim Grundstückskauf, bei der GmbH-Gründung oder beim Erbvertrag, braucht einen Notar. Beides zusammen kommt in derselben Sache nicht in Betracht.
Selbstverständlich, und zwar jederzeit. Es gibt nur eine einzige Einschränkung, und die betrifft nicht Sie als Person, sondern eine einzelne Angelegenheit. Bitte melden Sie sich in jedem Fall bei uns, statt selbst zu vermuten, Sie könnten nicht mehr kommen. Ob im Einzelfall etwas entgegensteht, prüfen wir für Sie, und in aller Regel steht nichts entgegen.
Was „dieselbe Angelegenheit" bedeutet: Gemeint ist derselbe Vorgang, nicht dasselbe Rechtsgebiet und erst recht nicht derselbe Mandant. Haben wir für Sie einen Kaufvertrag beurkundet und streiten Sie später über Mängel genau dieses Hauses, dann können wir in dieser Sache nicht zusätzlich eine Seite anwaltlich vertreten (§ 45 BRAO). Umgekehrt gilt dasselbe: Wer in einer Sache als Anwalt für eine Seite gearbeitet hat, soll sie nicht als Notar beurkunden (§ 3 BeurkG).
Was ohne Weiteres geht: Wir haben Ihre Kündigungsschutzklage geführt, und zwei Jahre später möchten Sie Ihr Haus auf Ihre Tochter übertragen. Wir haben Ihren Hauskauf beurkundet, und später brauchen Sie Hilfe bei einem Verkehrsunfall, einem Arbeitszeugnis oder einem Testament. Wir haben Ihre GmbH gegründet, und nun geht es um einen Mietvertrag. All das sind verschiedene Angelegenheiten, und all das können wir übernehmen.
Der Grund für die Regel ist Ihr Schutz: Der Notar muss unparteiisch bleiben, und wer vorher eine Seite vertreten hat, ist das nicht mehr. Sollte es im Einzelfall einmal nicht gehen, sagen wir Ihnen das gleich zu Beginn und nennen Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen. Kommen Sie also ruhig wieder, auch mit ganz anderen Themen.
Der Notar arbeitet nicht für den Käufer und nicht für den Verkäufer, sondern für die Richtigkeit und Rechtssicherheit der Urkunde. Er hat beide Seiten über die rechtliche Tragweite zu belehren, auch dann, wenn eine Seite das ungern hört.
Deshalb spielt es keine Rolle, wer den Notar beauftragt oder wer ihn bezahlt. Wer zusätzlich eine Beratung möchte, die ausschließlich seine Interessen verfolgt, sollte dafür einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Alles, was den Fall betrifft und Ihnen vorliegt: Schriftwechsel, Verträge, Bescheide, Fristsetzungen und, falls vorhanden, den Nachweis Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist das Schreiben, das den Anlass gibt, samt Briefumschlag, wenn es auf den Zugangszeitpunkt ankommt.
Fehlt etwas, ist das kein Hindernis. Vieles lässt sich nachreichen, und einiges beschaffen wir selbst. Warten Sie mit dem Anruf nicht, bis die Mappe vollständig ist, gerade wenn eine Frist läuft.
Ja. Viele Fragen lassen sich telefonisch klären, ebenso schriftlich per E-Mail oder über die Online-Formulare. Für eine belastbare Einschätzung müssen uns allerdings die Unterlagen vorliegen.
Beurkundungen sind davon zu unterscheiden. Sie setzen die persönliche Anwesenheit voraus, entweder in der Geschäftsstelle oder, wenn jemand nicht mehr mobil ist, an einem anderen Ort.
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits, also Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltskosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Bei einem Teilerfolg werden die Kosten entsprechend geteilt.
Eine wichtige Ausnahme gilt im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Wer gewinnt, bekommt sie also nicht erstattet.
Ja. Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich im GNotKG geregelt und bei jedem Notar identisch. Eine erste Orientierung gibt der Notarkosten-Rechner.
Sie benötigen einen Anwalt oder Notar?
Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen, bitte immer vorab mit dem Sekretariat.
Huestraße 5 | 44787 Bochum, Nähe Hauptbahnhof
Öffnungszeiten: Mo–Do 8:30–13:00 & 13:30–17:30 Uhr, Fr 8:30–13:30 Uhr