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Anwalt für Mietrecht, Leasingrecht und Pachtrecht

Anwalt für Mietrecht, Leasingrecht und Pachtrecht

Im Bereich des Mietrechts stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt in Bochum, sowohl auf Seiten des Vermieters als auch auf Seiten des Mieters zur Verfügung. Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir Ihr persönliches Anliegen aus der Sicht beider Seiten kennen.

Insbesondere beschäftigen wir uns im Rahmen unserer anwaltlichen Mandate im Mietrecht mit den Themen Kündigung des Mietvertrages (Wohnungskündigung und Ihre dazu bestehenden Möglichkeiten) als auch der Geltendmachung säumiger Mietzahlungen (offene Miete/Zahlungsverzug) vorgerichtlich, sowie mittels Klage oder Mahnverfahren.

Sollten Sie Vermieter sein, stehen wir Ihnen gerne bei der Erstellung als auch bei der gegebenenfalls notwendig werdenden anschließenden Durchsetzung einer Kündigung im Mietrecht zur Verfügung. Nicht selten finden derartige Kündigungen ihren Ursprung im Zahlungsverzug des Mieters oder aufgrund des Erfordernisses einer Eigenbedarfskündigung.

Für den Fall, dass sie als Mieter auf unsere Rechtsanwalts-Kanzlei in Bochum aufmerksam geworden sind, stehen wir Ihnen bei der Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung des Vermieters oder der Abwehr ungerechtfertigt geltend gemachter Mieten gerne zur Verfügung.

Unser Tätigkeitsbereich ist dabei nicht auf Bochum beschränkt. Selbstverständlich können wir Sie auch gerne im Umfeld wie Beispielsweise Dortmund, Witten, Wetter, Hattingen, Recklinghausen usw. betreuen.

Als Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge in Bochum beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen des Leasingrechts. Dabei verstehen wir uns sowohl auf die Beratung der Leasingnehmer als auch der Leasinggeber.

Leasingverträge werden häufig in Bezug auf Autos, Lkws oder z.B. Telefonanlagen aus verschiedenen unternehmerischen Gründen abgeschlossen. So kann der Abschluss eines Leasingvertrages z.B. ein Mittel steuerlicher Gestaltung sein und ferner bleibt der Unternehmer im Unterschied zum Kauf liquider. Meist kommt erst zum Laufzeitende eines Leasingvertrages zu Streit. Je nach dem gewählten Leasingmodel können beispielsweise der Kauf des Leasingobjekts, die Zahlung eines hohen – fiktiven – Restwerts oder die Behauptung von Schäden am Leasinggut zu Problemen führen.

Das Leasingrecht ist im Gesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt, sondern setzt sich als Mischform aus verschiedenen Vertragsarten zusammen.

Leasingverträge wiederrum splitten sich größtenteils in Verträge mit km-Abrechnung (insb. KFz-Leasingvertrag), mit Restwertgarantie, mit Teilamortisation oder mit Vollamortisation.

Beim Teilamortisationsleasing z.B. hat der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit das Risiko des kalkulierten Restwerts (Restwertrisiko). Häufig werden Leasingnehmer über dieses Risiko von der Leasingbank und dem Händler nicht ausreichend aufgeklärt. Sollte zusätzlich der Restwert überhöht angenommen worden sein, so kommt es i.d.R. zu einer Forderung gegenüber dem Leasingnehmer.

Leasing typisch ist, dass weitreichende Verpflichtungen auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Unter anderem sind dies die Wartung, die Instandsetzung und die Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer. Ebenso trägt der Leasingnehmer üblicherweise das Verlustrisiko (z.B. Diebstahl, Unfall). In der Regel haftet der Leasingnehmer für den Untergang und die Verschlechterung der Leasingsache.

Bei einem Leasing-Vertrag mit Anspruch auf Vollamortisation ist die Leasingsonderzahlung ein Teil des Anspruches und somit im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung i.d.R. nicht von dem Leasinggeber zu erstatten.

Üblich ist, wie oben bereits ausgeführt der Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung. Bei Vertragsende erfolgt dann die km Abrechnung mit entsprechenden Nachforderungen oder Gutschriften, als auch werden i.d.R. Nachforderungen mit dem Umstand begründet, dass das Leasingfahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand, sondern mit Schäden oder Mängeln zurückgegeben wurde. Für die Schadensbeseitigung wird häufig der Ersatz der geschätzten Reparaturkosten geltend gemacht.

Am Vertragslaufzeitende wird das Leasinggut, z.B. ein Auto durch einen vereinbarten Sachverständigen bewertet. Im KFZ-Leasing werden dabei Schäden teuer berechnet, die eigentlich normale Gebrauchsspuren oder unerheblich sind.

Gerne beraten bzw. begleiten wir Sie bei den oben aufgezeigten Problemen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Das Pachtrecht ist ein gewerblich ausgestaltetes Nutzungsrecht und Bedarf bei der Gestaltung besonderer Aufmerksamkeit. Weitergehend als die reine Vermietung, wird bei der Pacht nicht nur ein Recht zum Besitz in Bezug auf eine Immobilie eingeräumt, sondern der Pächter darf zusätzlich die sogenannten Früchte, die aus dem Pachtobjekt erzielbar sind behalten. Als Gegenleistung hat der Pächter dem Verpächter den Pachtzins entrichten. Besondere Bedeutung hat das Pachtrecht in der Landwirtschaft und im sonstigen Wirtschaftsleben insbesondere im Bereich der Pachtverträge von Gaststätten und Restaurants.

Bei der Gestaltung eines Pachtvertrages gilt es daher langfristig zu Planen und den Vertrag von vornherein an sich als möglich abzeichnende Entwicklungen anzupassen. Ferner kann es stets auch innerhalb eines Pachtvertrages zu Störungen kommen.

Wir als Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge aus Bochum haben im Bereich des gewerblichen Pachtrechts die notwendige Fachkompetenz um Sie diesbezüglich sowohl vorgerichtlich, als auch gerichtlich anwaltlich beraten und vertreten zu können.

Gerne stehen wir Ihnen u.a. bei der Gestaltung von Pachtverträgen oder dem Entwurf von Kündigungserklärungen und der ggfs. insoweit notwendig werdenden anschließenden klageweisen Durchsetzung zur Verfügung.

Darüber hinaus kommt es auch nicht selten zu der Notwendigkeit Schadensersatzforderungen gegenüber dem Pächter geltend zu machen. Meist aufgrund einer Beschädigung des Pachtobjektes durch den Pächter.

Soweit Sie als Pächter sich einer ungerechtfertigten Kündigung ausgesetzt sehen, stehen wir Ihnen als Anwalt in Bochum selbstverständlich zur Abwehr der Kündigung zur Verfügung. Dies sowohl vorgerichtlich, als auch gerichtlich.

Mit unserem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite. Und dabei nicht nur beschränkt auf Bochum. Zögern Sie daher nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

BO

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