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Anwalt für Widerruf / Vertrag

Widerruf von Darlehen / Kredite

Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen – EuGH Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C 66/19) wenig überraschend entschieden, dass bei Darlehensverträgen (Kredite) die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt wurde. Diese nicht ausreichenden Belehrungen dürften eine Vielzahl von deutschen Banken und Sparkassen u.a. im Rahmen des Abschlusses von Immobiliendarlehen (Baufinanzierung) und Autofinanzierungen (Autokredite) verwandt haben (sog. Kaskadenverweis).

Vor diesem Hintergrund stehen wir, als Rechtsanwälte in Bochum, Ihnen zur Verfügung bei der Prüfung ob auch ihr Darlehensvertrag (Kredit) mit einer Bank oder Sparkasse von der vom EuGH abschließend entschiedenen Widerrufsbelehrung betroffen ist.

In einem solchen Fall könnte es ihr gutes Recht sein den mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag (Kredit) zu widerrufen. Ein solcher Widerruf sollte jedoch sinnvollerweise vorab geprüft und besprochen werden. Insbesondere da aus der Erklärung des Widerrufes Rechtsfolgen resultieren, über die man sich vorher Gedanken machen sollte.

Der EuGH hat zugunsten der Verbraucher die Rechtsprechung des BGH, u.a. niedergelegt in dem Urteil des BGH vom 22.11.2016 (Az.: XI ZR 434/15), nicht bestätigt. Hierdurch ist es nunmehr Verbrauchern ggfs. möglich, Kreditverträge mit einem etwaig ungünstigen Zinssatz / Konditionen zu widerrufen.

Betroffen sind europarechtswidrige Klauseln in Darlehensverträgen wie beispielsweise die folgende:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (zum Beispiel Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."

Wir als Rechtsanwälte in Bochum können Ihnen bei der Prüfung behilflich sein, ob auch ihr Vertrag zu den betroffenen Verträgen gehört. Ferner kann ein Rechtsanwalt mit Ihnen die Folgen eines derartigen Widerrufes klären. Häufig dürfte auch damit zu rechnen sein, dass Banken und Sparkassen dem Widerruf nicht nachkommen werden, sondern es auf eine rechtliche oder auch gerichtliche Klärung ankommen lassen werden. In all diesen Fällen macht es Sinn bereits von vornherein spezialisiert vertreten zu sein um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.

Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Bochum steht Ihnen im Rahmen des Widerrufsrechts deutschlandweit und insbesondere in Bochum und Umgebung (z.B Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hattingen, Herne, Recklinghausen, Witten, Wetter) zur Verfügung.

Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren.

Wir helfen Ihnen dabei ihre ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Kreditverträge zu prüfen und ggfs. anschließend ihre Ansprüche mit Nachdruck durchzusetzen.

Wir als Rechtsanwälte in Bochum freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Telefon: 0234 / 68 766 -0

info@ra-ansorge.de
BO

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