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Ihr Anwalt aus Bochum für Immobilienrecht, WEG & Maklerrecht

Ihr Anwalt aus Bochum für Immobilienrecht, WEG & Maklerrecht

Immobilienrecht, WEG & Maklerrecht

Im Bereich des Immobilienrechts geht es vorrangig um die Beratung von Verkäufern und Käufern. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Formulierung von Verträgen können wir sie unterstützen, um nachteilige Vereinbarungen zu Ihren Lasten auszuschließen.

Sollte es sich bei der Ihnen vorliegenden Problematik um Baumängel oder sonstige Schadensersatzansprüche aus dem Bereich des Bauherren, des Bauträgers oder des Generalunternehmers handeln, so stehen wir Ihnen ebenfalls außergerichtlich als auch gerichtlich zur Verfügung. In diesem Bereich verfügt diese hiesige Kanzlei über einen umfangreichen Erfahrungsschatz.

Kaufverträge

Wir bieten Ihnen eine kundige Rechtsberatung bei Ihren Fragen rund um die Immobilie. Dabei beraten wir Sie als Anwälte in Bochum unter anderem bei Themen wie:

- Prüfung eines Grundstückskaufvertrages

- Prüfung eines Wohnungskaufvertrages

- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

- rechtliche Beratung bei Verkauf oder Kauf von Immobilien / Grundstücken

- rechtliche Beratung bei der Rückabwicklung von Immobilen-Kaufverträgen

- Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag

- Gestaltung und Verhandlung von Immobilien-Kaufverträgen

- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Immobilienkauf

- Geltendmachung fälliger Kaufpreiszahlung

- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Verzugsschäden und Verzugszinsen

- Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen von Grundstücken

- Grundstücksstreitigkeiten


Beratung und Vertragsprüfung

Im Bereich des Immobilienrechts geht es vorrangig um die Beratung von Verkäufern und Käufern. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Formulierung von Verträgen können wir sie unterstützen, um nachteilige Vereinbarungen zu Ihren Lasten auszuschließen. Gerne prüfen wir auch den Ihnen vorliegenden notariellen Kaufvertrag.


Baumängel und Schadensersatzansprüche

Sollte es sich bei der Ihnen vorliegenden Problematik um Baumängel oder sonstige Schadensersatzansprüche aus dem Bereich des Bauherren, des Bauträgers oder des Generalunternehmers handeln, so stehen wir Ihnen ebenfalls außergerichtlich als auch gerichtlich zur Verfügung. In diesem Bereich verfügt unsere Kanzlei über einen umfangreichen jahrzehntelangen Erfahrungsschatz.

Unsere Kanzlei ist stark auf die Beratung zum Thema "Recht rund um die Immobilie" ausgerichtet. Mit unserer juristischen Expertise rund um das Thema Immobilie stehen wir Ihnen als zuverlässige, schnelle und kompetente Anwälte zur Seite und helfen Ihnen ihr Recht durchzusetzen.

Im unmittelbaren Nahbereich des Immobilienrechts befasst sich unsere Kanzlei selbstverständlich auch mit den Thematiken Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Baurecht, Nachbarrecht, Mietrecht und Maklerrecht.


Vermögensübertragung

Wen Sie ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben wollen oder z.B. bereits einen notariellen Vertragsentwurf vorliegen haben, stellen sich ihnen in der Regel umfangreiche immobilienrechtliche Fragen.

Die Möglichkeit, dass es zu Konflikten kommt ist in diesem Bereich hoch. Gleiches gilt für das Risiko, durch Belastungen mit Schenkungs-, Erbschafts- und Einkommensteuer ausgesetzt zu werden.

Je früher Sie sich beraten lassen um davon ausgehend die richtigen Entscheidungen zu treffen desto besser werden die Interessen der Familienangehörigen berücksichtigt und Steuernachteile vermieden. Jeder Anwalt in unserer Kanzlei in Bochum steht Ihnen mit seiner jeweiligen langjährigen Erfahrung und seinem Fachwissen gerne zur Verfügung. So können Sie von vornherein eine sichere Vermögensübertragung auf die nächste Generation sicherstellen.

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bochum.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht in unserer Kanzlei in Bochum.

Wir bieten Ihnen eine kundige Rechtsberatung bei Ihren Fragen rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dabei beraten wir Sie als Anwälte in Bochum unter anderem bei Themen wie:

- Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und WEG-Verwaltern

- Durchsetzung und Abwehr von Beschlussanfechtungen

- Durchsetzung von Beschlüssen der WEG

- Durchsetzung von Wohngeldzahlungen inklusive Zwangsversteigerung

- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für und gegen die WEG

- Durchsetzung von Sonderumlagen inklusive Zwangsversteigerung

- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der WEG

- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der Wohnungseigentümer

- Teilnahme und Beratung an Wohnungseigentümerversammlungen für die WEG

- Vertretung von Wohnungseigentümern bei Wohnungseigentümerversammlungen

- Mangelbeseitigung am Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Falle seiner Anwendbarkeit das Eigentum an den Wohnungen bzw. Gebäuden (Wohnungseigentum), an Räumen oder Flächen die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Bochum.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei in Bochum.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

- Prüfung von Maklerverträgen

- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Makleransprüchen

- außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Makleransprüchen

- Vertretung bei der Abwehr von Haftungsansprüchen

- Durchsetzung von Haftungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen

Wenn Sie als Makler ein Geschäft erfolgreich gemakelt haben steht Ihnen gemäß Ihrer Vereinbarung grundsätzlich ein Provisionsanspruch zu. Wenn der Kunde und Auftraggeber diese Forderung aber aber nicht ausgleichen will, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für Maklerrecht in unserer Kanzlei in Bochum zur Verfügung.

Auch in dem Fall, dass Sie als Maklerkunde der Meinung sind, dass Sie dem Makler keine oder eine geringere Provision schulden, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Bochum zur Seite.

Maklerkunde

Aus Sicht des Maklerkunden kommt es häufig zu folgenden Problemen:

- der Makler hat seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht

- Sie haben eine Rechnung erhalten und keine Maklerleistung beauftragt

- Sie haben das Objekt selbst beworben und dann verkauft bzw. vermietet und der Makler fordert gleichwohl eine Provision

- Sie haben eine Reservierungsgebühr an den Makler gezahlt und diese wird nach Abbruch des Geschäfts rechtsirrig nicht zurückgewährt

Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen

Unsere Kanzlei in Bochum unterstützt Sie mit den hier tätigen erfahrenen Rechtsanwälten für Maklerrecht bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche.

Einwendungen gegen den Provisionsanspruch des Maklers sind unter anderem die Folgenden:

- der Makler ist auch Wohnungsverwalter

- der Kunde kannte das Objekt zur Vermietung / zum Verkauf schon vorher

- Kausalität der Maklerleistung ist nicht gegeben

- das gekaufte Objekt weicht von dem angebotenen Objekt ab

- der Makler verhält sich treuwidrig

- Verstoß gegen die seit dem 23.12.2020 geltenden gesetzlichen Regelungen beim Verkauf von Einfamilienhäusern (auch Reihenhäusern und Haushälften) und Eigentumswohnungen an Verbraucher – Provision in gleicher Höhe von beiden Vertragspartnern des Hauptvertrages

- im letzteren Fall wurde der Maklervertrag nicht in Textform mit dem Verbraucher vereinbart

Aufgrund der Komplexität des Maklerrechts empfiehlt sich eine genaue und fachkundige Beratung von einem Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Bochum um Ihre Rechte von vornherein zu wahren.

Wenden Sie sich hierfür gerne vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei Ansorge & Ansorge in Bochum.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ansprüche des Maklers

Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen

Wir als Rechtsanwälte in Bochum vertreten Makler und Immobilienmakler sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dies unter anderem bei der Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen.

Unsere Anwälte in Bochum unterstutzen Makler bei der Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche gegenüber dem Auftraggeber.

Besonders beim Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf versuchen Auftraggeber / Kunden aufgrund der hohen Provisionsansprüche Einwendungen gegen den berechtigten Provisionsanspruch zu erheben.

Abmahnung eines Wettbewerbers

Es auch vorkommen, dass einer Ihrer Konkurrenten gegen den lauteren Wettbewerb verstößt oder Verbraucherrechte verletzt. In diesem Fall besteht die Besorgnis, dass Ihr Konkurrent durch dieses Verhalten einen Wettbewerbsvorteil erhält.

Durch dieses wettbewerbswidrige Verhalten Ihres Konkurrenten steht Ihnen ein Abmahnungsanspruch zu. Der Konkurrent hat in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Sollte er diese nicht unterzeichnen, so wäre der nächste Schritt gegen die Konkurrenten die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Verteidigung gegen eine Abmahnung

Nicht selten kann es vorkommen, dass Sie durch einen Wettbewerber abgemahnt werden. Teilweise geht es dabei nur darum einen Konkurrenten bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Makler zu stören. Gegenstand solcher Abmahnungen ist häufig ein vermeintlicher Wettbewerbswidriger-Verstoß oder ein Verstoß gegen die Impressumspflicht.

Derartige Abmahnungen müssen sorgfältig geprüft werden, bevor man sie abgibt. Dies muss jedoch fristgemäß erfolgen, da sich ansonsten anschließende gerichtliche Auseinandersetzungen zu erheblichen Kosten führen können.

Die Vorschnelle Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Übernahme der Kosten sollte jedoch ebenfalls nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen. Die Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam und kann erheblichen Einfluss auf die eigene Tätigkeit als Makler haben. Auch das Risiko der Verwirklichung einer Vertragsstrafe sollte nicht unterschätzt werden. Diese können eine tausend Euro betragen. Die anwaltliche Beratung in unserer Kanzlei in Bochum ist in der Regel deutlich geringer.

Kompetenz durch Erfahrung

Bei all diesen obigen Themen verfügt unsere Kanzlei über jahrelange Erfahrung und somit tiefgreifende Kompetenz um Ihre Ansprüche mit der notwendigen Vehemenz durchsetzen bzw. gegen Sie gerichtete Ansprüche abzuwehren.

Dabei richten wir auch unser Augenmerk auf häufige Fehlerquellen die sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Maklerverträgen befinden um bereits vor der gerichtlichen Durchsetzung bestmöglich aufgestellt zu sein.

Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Bochum.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat als Rechtsanwälte und Fachanwalt in unserer Kanzlei in Bochum Innenstadt zur Seite.

BO

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