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Anwalt für Ordnungswidrigkeiten

Ihr Anwalt aus Bochum für Ordnungswidrigkeiten

Ihr Anwalt aus Bochum für Ordnungswidrigkeiten
Im Bereich des Bußgeldverfahrens, welches im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt ist, geht es oft um die Ahndung von Verkehrsverstößen. Insbesondere wird dabei vonseiten der Obrigkeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Alkoholverstoß, ein Drogenverstoß, ein Rotlichtverstoß oder ein Parkverstoß geahndet. Nicht selten kommt es zum Eintrag im Verkehrszentralregister (VZR) bzw. seit Mai 2014 im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg (so genannte "Punkte in Flensburg").


Gegebenenfalls wird sogar die Fahrerlaubnis entzogen. Sollten Sie in einem dieser Bereiche betroffen sein, so steht Ihnen unsere Kanzlei beratend zur Seite. Selbstverständlich ist dabei die Beratung nicht auf die obige exemplarische Aufzählung beschränkt. Sofern Ihnen ein anderweitiger Bußgeldbescheid zugeht, stehen wir selbstverständlich auch zu Ihrer Verfügung. Gerne sehen wir einer Kontaktaufnahme Ihrerseits entgegen.

BO

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