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Anwalt für Strafrecht

Ihr Anwalt aus Bochum für Strafrecht

Ihr Anwalt aus Bochum für Strafrecht

Rechtsanwalt für Strafrecht


Strafverteidiger

Im Bereich des Strafrechts stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Verfügung. Dabei beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf die Stadt Bochum. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im gesamten Umfeld, unter anderem vor den Gerichten in Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hattingen, Herne, Recklinghausen, Witten, Wetter zur Seite.

Sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren von der Polizei/Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden angeschrieben werden, so ist es in der Regel dringend angezeigt, Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen.

Akteneinsicht

Wir als Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Bochum können für Sie Akteneinsicht beantragen und anschließend gemeinsam mit Ihnen die Angelegenheit besprechen und entscheiden, ob eine Einlassung zur Sach- und Rechtslage gegenüber der Polizei / Staatsanwaltschaft abgegeben werden soll oder ob es klüger ist, von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen oder Zeugen zu Ihrer Entlastung schon in diesem früheren Stadium des Verfahrens zu benennen.

Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Eröffnung des Hauptverfahrens

Ebenso verhält es sich, wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Gericht mit dem Hinweis auf die geplante Eröffnung des Hauptverfahrens erhalten. Auch in diesem Falle ist es dringend erforderlich, darauf zu reagieren, um durch eine sachgemäße Verteidigung eventuell die Eröffnung des Hauptverfahrens zu vermeiden.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten haben.

Fristen und Vollstreckung

Auch in diesen beiden Fällen muss die Verteidigung innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen gegenüber dem Gericht oder der Bußgeldbehörde reagieren. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass unrichtige Strafbefehle oder unrichtige Bußgeldbescheide rechtskräftig werden mit der Folge, dass die Gerichte oder die Bußgeldbehörden daraus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Recht auf einen Verteidiger

Als Beschuldigter haben Sie gemäß § 137 der Strafprozessordnung Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers.

Pflichtverteidiger

Sollte Ihnen das Gericht die Möglichkeit einräumen, in den Fällen einer notwendigen Verteidigung einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie auch gerne mit uns in Kontakt treten, um zu prüfen, ob wir den Fall übernehmen können.

Soweit wir für Sie die Verteidigung übernehmen, gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten der Verteidigung:

Einstellung des Verfahrens

Angestrebt werden kann die Einstellung des Verfahrens gemäß den §§ 153, 153 a und 170 II StPO.

In anders gelagerten Fällen kann es auch angezeigt sein, statt auf eine Einstellung hinzuwirken, auf einen Freispruch hin zu arbeiten, wenn eine für Sie günstige Beweislage durch Vorlage von Beweismitteln oder Benennung von Zeugen erreichbar erscheint.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

In der Regel ist es absehbar ob es zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommen wird.

Sollte es zu einer Verurteilung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) kommen, so ist in jedem Falle darauf hinzuwirken, eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen. Bei einer Freiheitsstrafe kann z. B. eine Aussetzung zur Bewährung nur erfolgen, wenn eine ausgeurteilte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren liegt. Dies ist in schwierigen Fällen in jedem Falle anzustreben.

Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht


Strafverteidiger

Wir als Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Bochum stehen Ihnen und ihrem Kind auch im Bereich des Jugendstrafrechtes gerne verteidigend zur Seite.

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz geregelt. Es unterscheidet sich vom Erwachsenen-Strafrecht bzgl. der Strafbarkeit eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) und in der Regel eines Heranwachsenden (unter 21 Jahre) dadurch, dass der Erziehungsgedanke maßgeblich ist.

Das Erwachsenen-Strafrecht sieht in der Regel die Geld- oder die Freiheitsstrafe vor.

Das JGG (Jugendgerichtsgesetz) sieht dagegen insbesondere Sozialstunden oder Jugendarrest vor um erzieherisch auf ein strafbares Verhalten von Jugendlichen und Heranwachsenden einzuwirken. Häufig wird dabei das Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) zusätzlich eingeschaltet. Dies ist nicht ungewöhnlich und sollte kein Anlass zum Misstrauen sein. Meist finden gemeinsame Besprechungstermine mit den Erziehungsberechtigten, dem Jugendlichen (Kind) oder Heranwachsenden und einem Mitarbeiter des Jugendamts statt. Dabei soll eine Grundlage in der Regel eine Grundlage für die spätere Maßnahme gefunden werden.

Wir als Strafverteidiger im Bereich des Jugendstrafrechts und Rechtsanwälte im Bereich Strafrecht in Bochum und Umgebung stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner in diesem besonderen Bereich des Strafrechts qualifiziert zur Seite. Günstig ist die Kontaktaufnahme vor der ersten Einlassung, da die Kenntnis des Akteninhalts der Staatsanwaltschaft für das weitere taktische Vorgehen entscheidend sein kann.

Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Bochum und Umgebung freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Hinweis: Hier finden Sie auch einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
BO

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